Letztes Update 25.08.2010 zur Zeit in Arbeit

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NFV Kreis Hannover-Land / generelle Spielabsagen

Immer wieder kann es durch höhere Gewalt zu generellen Spielabsagen im Kreis kommen. Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen.

Bei Unbespielbarkeit des Platzes wird auf genaue Einhaltung des § 28 SPO hingewiesen, wobei die Benachrichtigungspflicht nur gegenüber - dem Gegner und dem Schiedsrichter besteht.

Die spielleitende Stelle hat das Recht, die Gründe einer solchen Absage vor Ort zu prüfen. Missbrauch dieser Absage hat eine Spielwertung gem. §37 Abs.4 zur Folge.

Die Unbespielbarkeit eines Platzes muss spätestens 3 Stunden vor dem im DFBnet ausgewiesenem Spielbeginn festgestellt werden. Spätestens 3 Stunden vor Spielbeginn ist der Spielausfall in das DFBnet einzugeben, damit ist die Benachrichtigung gegenüber der Spielleitenden Stelle erfüllt.

Treten durch Nichtbeachtung der vorgenannten Punkte Fahrkosten auf, so sind diese den vergeblich angereisten Gästen anläßlich der Neuansetzung vom platzbauenden Verein in voller Höhe zu erstatten. Auch dem vergeblich angereisten Schiedsrichter sind die Kosten zu erstatten.

 

 

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